|

Wogegen man sich momentan per Mausklick entrüsten kann

Wie bereits früher erwähnt, erhält man ja oft Mails mit Hinweisen auf aktuelle Petitionen, bei denen man sich gegen oder für etwas engagieren kann. Manchmal erinnert mich das an eine alte Karikatur, die ich mal irgendwo gesehen habe: Zwei alternativ gekleidete Paare sitzen zusammen und der eine Mann fragt das andere Paar: „Und … wogegen habt Ihr Euch in letzter Zeit so entrüstet?“

Gestern wurde ich auf eine Petition hingewiesen, die es bereits seit Ende September gibt. Ich finde das durchaus interessant, weil man sich dadurch manchmal mit völlig unerwarteten Fragen beschäftigen kann. Diesmal also mit der Petition: Arzneimittelwesen – Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Heilpflanzen. Die ich nicht unterzeichnen werde.

Warum will ich das nicht? Wenn man sich die Begründung durchliest, klingt sie immerhin nicht unwichtig, denn sie richtet sich gegen „eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.

Naturstoffe, denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal. Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Großkonzerne gesichert. (…)“

Das klingt dramatisch, bedeutet zunächst nur, dass der Verkauf aller nicht lizenzierten Heilpflanzen verboten werden soll. Es bedeutet noch lange nicht, dass die Naturheilkunde an sich abgeschafft werden soll. Oder dass künftig nur noch Produkte der Pharma-Industrie im Handel angeboten werden sollen. Warum werden manche Pflanzen nicht als Heilpflanze lizenziert? Vielleicht gibt es da ganz einfach Regeln und man will lediglich vermeiden, dass jeder selbsternannte Schamane irgendwelche Wunderkräuter verkauft, die kaum eine Wirkung haben oder sogar schädlich sind? Selbstverständlich sollte man der Pharmalobby kritisch auf die Finger schauen, aber vielleicht geht es hier nur um simplen Verbraucherschutz? Diese EU-Richtlinie sagt immerhin aus, dass es eben auch lizenzierte Heilpflanzen gibt. Da wurden also Heilpflanzen geprüft, als wirksam eingestuft und entsprechend zugelassen. Sind möglicherweise die bekannten, gängigen Heilpflanzen längst lizenziert? Verbietet die Richtlinie, dass Pflanzen mit nach dem 1.4.2011 erwiesener Heilwirkung nicht mehr in die Liste zugelassener Arzneien aufgenommen werden dürfen? Außerdem darf man nicht lizenzierte Kräuter dann wohl trotzdem noch weiter sammeln und selbst verwenden, lediglich nicht verkaufen. Nur, was einfach in der Natur wächst, ist also keineswegs illegal.

Bei solchen Petitionen fragt man sich häufig: „Was bringt das eigentlich? Hat eine Beteiligung daran tatsächlich einen Sinn?“ Wenn man aber sieht, dass auf der Internetseite des Bundestages ein extra eingerichteter Bereich existiert, wo man eigene Petitionen erstellen und sich an laufenden beteiligen kann, scheint ja immerhin ein gewisses Interesse oder zumindest Entgegenkommen von „denen da oben“ vorhanden zu sein. Okay, es kann auch eine reine Alibi-Funktion sein, um Scheindemokratie vorzutäuschen. Aber das ist ein anderes Thema. Es ist übrigens interessant, was gegenwärtig für Petitionen laufen. Wenn man die Seite kennt, hat das wahrscheinlich bald den Nachteil, dass man bei neu eingehenden Petitions-Info-Mails gar nicht mehr entrüstet „Jetzt reicht’s!“ ruft, sondern nur noch lapidar mit „kenne ich schon – hab schon mit ‚dagegen‘ gestimmt“ antwortet.

Doch zurück zum Thema. Ich versuche bei solchen kursierenden Protestaufrufen immer, auch erst einmal Pro-Argumente für die abzulehnende Sache zu finden. Einige, die mir selbst spontan einfielen, habe ich schon erwähnt. Interessant ist, dass es auf der Seite des Bundestages auch Diskussionsforen zu den laufenden Petitionen gibt, also auch zu der aktuellen. Und da kann man z.B. lesen, dass der Fachverband Deutscher Heilpraktiker e.V. sie für unnötig hält: „In Zeiten des Internets als schnelles Medium, welches zu dem keine Kopier- und Portokosten verursacht, hat es sich leider eingebürgert, alles mögliche an hunderte oder tausende von Menschen weiter zu leiten, oftmals ohne es zu prüfen. (Da haben sie Recht, Anm. von mir, was jetzt aber keine Kritik an meinem Informanten sein soll).

Dies konnten wir als Berufsverband in den letzten Monaten immer wieder beobachten und auch leidvoll miterleben: Ob beim Thema Lebensmittelgesetzbuch, Traditionelle Heilpflanzen oder eine neu umlaufende Petition an den Deutschen Bundestag zur Abwendung eines möglichen Verbots von Heilpflanzen. Alles wird reflexartig weiterverbreitet und damit zu einem Selbstläufer, der nur aufgrund seiner hohen Verbreitung plötzlich an Bedeutung gewinnt. (Stimmt auch – wenn man momentan nach Hintergründen sucht, findet man zunächst nur viele engagierte Aufrufe, sich an der Petition zu beteiligen)

Zu dieser Petition und einem Verbot von Heilpflanzen möchten wir nochmals klar stellen: Die EU- Richtlinie zu traditionellen Arzneimitteln ist viele Jahre alt (2004) und sie ist in Deutschland bereits seit Jahren im Arzneimittelgesetz umgesetzt. Ihre europaweite Ratifizierung 2011 wird also bei uns nichts ändern. Damit ist eine Petition an den Bundestag, er möge hier zugunsten der traditionellen Heilpflanzen tätig werden, haltlos.

Das ist doch mal eine eindeutige Aussage.  Wenn man sich die Forenbeiträge durchliest, stellt man fest, dass viele Gegner dieser EU-Richtlinien-Änderung trotzdem sehr resistent gegen nachvollziehbare Argumente sind und weiterhin an ihrer schönen Verschwörungstheorie über „die böse Pharmaindustrie“ festhalten wollen. Ich will nun nicht gleich behaupten, dass man der lieben Pharmaindustrie bedingungslos vertrauen darf. Dort ist man z.B. bekanntlich sehr versessen darauf, dass alles patentiert sein muss, dass also angeblich alles jemandem gehören sollte, wozu dann auch schnell einmal Gen-Daten von nützlichen Pflanzen gehören können. Und wenn der Vertrieb von frei in der Natur wachsenden, unpatentierten Pflanzen nun möglicherweise behindert werden soll, ist durchaus Skepsis angesagt. Und selbst wenn dabei Manche über das Ziel hinausschießen und falsche Verschwörungen austüfteln, dann kann man sich immer noch fragen, woher diese allgemein verbreitete Skepsis gegenüber der EU, den Regierungen und der Industrie stammen? Eine solche Haltung hat durchaus berechtigte Gründe. Allerdings kann man trotzdem noch versuchen, Argumente logisch gegeneinander abzuwägen. Die folgenden stammen aus dem erwähnten Forum und sind sozusagen die Essenz (den Hauptthread habe ich allerdings nicht bis zum Schluss gelesen, da die wichtigsten Dinge auf den ersten Seiten anscheinend gesagt waren):

Kontra (geänderte Richtlinie):

  • Mittelständische Anbieter und Produzenten von Heilkräuter-Produkten können die von der EU definierten Forderungen finanziell nicht erbringen. Die Zulassungskosten liegen (angeblich) in Höhe von ca. 120.000 EUR. Eine Frau schrieb dazu: „Ich bin seit über 20 Jahren selbständige Apothekerin und habe in dieser Zeit erleben müssen, wie viele kleine und mittelständischen Unternehmen, die sich der Herstellung von pflanzlichen Arzneimitteln verschrieben haben ums Überleben kämpfen mussten und/oder schließlich aufgegeben haben. Immer neue gesetzliche Schikanen zu Herstellung, Zulassung/Registrierung sowie Dokumentation machten es den Akteuren schier unmöglich, sich weiterhin am Markt zu behaupten“.

Pro:

  • Zulassungskosten betreffen aber nur Medikamente, die neu hinzukommen, also beispielsweise in Form neuer Mixturen oder neu entdeckter Pflanzen. Die meisten Naturheilmittel sind seit langem bekannt und längst lizenziert. Neue Mittel sollten schon getestet werden.
  • Dass eine Firma pleite geht, kann auch andere Ursachen haben und von immer neuen gesetzlichen Schikanen sind andere Bereiche genauso betroffen.
  • Allopathische, also chemische Medikamente der Pharmakonzerne müssen solche Zulassungsverfahren auch durchlaufen.

Kontra

  • Die großen Pharmakonzerne können solche Ausgaben aber viel leichter aufbringen. Das benachteiligt die kleinen Hersteller.

Pro:

  • Die investierte Summe klingt zunächst hoch, da man aber mit natürlichen Heilmitteln auch gut Geld verdienen kann, ist das eine betriebswirtschaftlich realisierbare Ausgabe.

Kontra

  • Auch manche Nahrungsmittel haben eine Heilwirkung. Man will uns auf diesem Weg solche Nahrungsmittel verbieten oder verteuern. Z.B. Basilikum (krampflösend, verdauungsfördernd, blähungstreibend), Bärlauch (entzündungshemmend, vorteilhaft bei Gefäßerkrankungen und Leberleiden, entschlackend, ideales Frühlingsgemüse um den Stoffwechsel anzukurbeln), Schnittlauch (wie andere Laucharten, schleimlösend, antibakteriell, harntreibend, positive Wirkung auf die Blutgefäße) …

Pro:

  • Primär als Nahrungsmittel geführte Pflanzen sind ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. Ein Forenteilnehmer schrieb. „Ich habe sie (Richtlinie) überflogen und festgestellt, dass dort kein solches Verbot drin steht. Die Richtlinie handelt von Arzneimitteln. Was als Küchenkraut oder Tee verkauft wird, wird von der Richtlinie überhaupt nicht behandelt. Es gibt dieses angebliche Verbot nicht.“

Kontra

  • Was wird mit den bewährten Mitteln der Indischen und der traditionellen Chinesischen Medizin?

Pro

  • Die EU hat für bestimmte traditionelle Naturheilmittel ein spezielles vereinfachtes Registrierungsverfahren geschaffen. Demnach ist es erforderlich, dass das entsprechende Naturheilmittel bisher mindestens 30 Jahre medizinisch verwendet wurde, davon mindestens 15 Jahre in der EU-Gemeinschaft.

Ein Forenteilnehmer der Pro-Fraktion stellte fest, dass man besser eine Petition durchführen sollte: „Keine Umsetzung des EU-Verkaufsverbotes für Pflanzen deren Wirkung als angebliche Heilpflanzen, wissenschaftlich nie belegt wurde“. Ein anderer schrieb: „Mein Alternativvorschlag wäre, alle Hersteller und Vertreiber von traditionellen Heilkräutern etc. zu verpflichten, den Kunden darüber aufzuklären, dass es keine wissenschaftlich gesicherte Wirksamkeit für das Produkt gibt z.B. durch Warnhinweise auf der Packung.“

Fazit: Wenn die geänderte Richtlinie  ab nächstem Jahr wirksam wird, dann sind nur drei Kategorien an Heilkräuterprodukte auf dem EU-Markt zugelassen:

1. Produkte die eine Lizenz haben und wie Medizin geprüft wurden.
2. Produkte die als traditionell unter THMPD gelten und es nachweisen.
3. Produkte die sich nicht als heilend bezeichnen und nicht als Medizin angewendet werden.

Und genauso sollte es sein.

Nachtrag, 24.11.2010: Inzwischen erschienen zu dem Thema auch Artikel bei Spiegelfechter (15.11.2010, Nachtrag 2014: Nicht mehr online) und auf den Nachdenkseiten (24.11.2010).

Nachtrag, 11.05.2011: Tatsächlich scheint diese inzwischen eingeführte EU-Richtlinie praktisch kaum Auswirkungen in Deutschland zu haben (Information gefunden auf ScienceBlogs)