Subventionen für Kohlekraftwerke – eine Übersicht
Ab 2020 wird man viele Windkraftanlagen abbauen müssen, weil durch eine viel zu niedrige Einspeisevergütung ihre Wirtschaftlichkeit nicht mehr gegeben ist. Diese Meldung des MDR fand ich interessant, denn in den letzten Jahren wurde doch ständig behauptet, Strom aus Windkraftanlagen sei in der Produktion längst viel billiger als der aus normalen Kraftwerken. Und nun zeigt sich (völlig unerwartet), dass sich der Betrieb ohne Subventionierung nicht lohnt. Die Betreiber von Windkraftanlagen wussten seit 2000, dass ihre Subventionen eines Tages entfallen würden, beschäftigten sich aber offensichtlich nie mit der Lösung des Problems. Selbst alte Anlagen, die sich längst amortisiert haben und nun nur noch wenig Kosten erzeugen sollten, scheinen sich ohne Subventionen nicht rentabel betreiben zu lassen.
Sobald man dieses Thema und die Subventionierung im Netz kritisiert, kommt regelmäßig der Einwand, bei Atom- und Kohlestrom wäre das doch aber ganz genauso. Da fließen noch viel mehr Subventionen! Also sei die Kritik für Ökostrom-Subventionierung indiskutabel. Als Beweis bekommt man jedes Mal Links zu zwei Studien des Bundesumweltamtes, manchmal auch einen Hinweis zu einer von Greenpeace. Ich habe dann immer das Gefühl, die Kommentatoren hätten ihre Quelle gar nicht gelesen, denn beim Lesen zeigt sich:
Es gibt keine solchen Subventionen.
Es gibt nur einige Dinge, die man zur Subvention umdeutet. Da die letzten Kernkraftwerke Ende 2022 sowieso abgeschaltet werden sollen, beschränke ich mich hier auf die angeblichen Subventionen für Kohlekraftwerke.
Vom Umweltbundesamt gibt es eine Kurzstudie von 2004 [1] und eine zuletzt 2016 aktualisierte Dokumentation „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“ [2]. Von Greenpeace gibt es die Studie „Was Strom wirklich kostet“ [3]. In [2] findet sich die einleitende Aussage:
„Die deutsche Braunkohlewirtschaft erhält auf verschiedene Art und Weise Subventionen. Da es sich nicht um direkte Finanzhilfen oder Steuervergünstigungen handelt, gehen diese Begünstigungen nicht aus dem Subventionsbericht der Bundesregierung hervor. Sie sind schwierig zu identifizieren und quantifizieren.“
Es gibt also Subventionen, die aber schwierig zu identifizieren und quantifizieren sind? Klingt das glaubhaft? Bei uns im Staat wird in jeder Kommune, in jedem Bundesland sowie im Bund jeder Haushaltsplan ausgiebig diskutiert, da wird jedes Detail von der Opposition kritisch beäugt, Journalisten und alle Privatpersonen können die Entwürfe schon lange vor der Verabschiedung öffentlich einsehen – und da sollte es möglich sein, irgendwie Zahlungen an die Kohlekraftwerksbetreiber zu verstecken, die nirgends in diesen Haushaltsplänen auftauchen? Und das mindestens in Millionen- möglicherweise sogar in Milliardenhöhe? Jemand, der so etwas allen Ernstes behauptet, möge sich bitte nie wieder über Verschwörungstheoretiker lustig machen.
Warum kommt man, obwohl erkennbare Zahlungen des Staates nicht zu sehen sind, trotzdem zu solchen Behauptungen? Die Frage ist, wie man „Subvention“ definiert. In [1, S.11] erfährt man dazu:
Ein einheitlicher, eindeutiger Subventionsbegriff existiert weder in der finanzwirtschaftlichen Literatur noch in der Praxis. In der Finanzwissenschaft vorherrschend ist das Verständnis von Subventionen als Geldleistungen der öffentlichen Hand an Unternehmen ohne marktliche Gegenleistung.
Da dieser Begriff nicht eindeutig definiert ist, kann man leider alles Mögliche mit zur Subvention erklären. Was für die Studie [1] alles zur Subvention umgedeutet wurde, erfährt man auf den Seiten 12 bis 19. Direkte Finanzhilfen, also direkte finanzielle Unterstützung von Unternehmen durch Zuschüsse des Staates gibt es keine. Es werden aber alle möglichen Dinge aufgelistet, die man im engeren oder weiteren Sinn als Subvention sehen kann, wenn man das will.
Zwei Sachen, die meist zur Subvention erklärt werden, bei denen tatsächlich Geldbeträge im Spiel sind: Es sind jeweils Zahlungen, auf die der Staat verzichtet bzw. die er (je nach Bundesland) nur vermindert erhebt. Dadurch fließt aber nirgends Geld vom Staat an die Kraftwerke. Wenn der Staat eine Abgabe, die er vorher erst selbst erfunden hat, bei manchen Unternehmen nicht oder nur in geringerer Menge einkassiert, dann fällt das eher in die Kategorie „Nachlass“ oder (bei größeren Nutzungseinheiten) „Mengenrabatt“. Die erste Zahlung ist die
Freistellung des Braunkohletagebaus von der Förderabgabe für Bodenschätze.
Laut Bundesberggesetz sind auf bergfreie Bodenschätze grundsätzlich 10 % des Marktpreises als Förderabgabe zu zahlen. Die Länder sind befugt, diesen Satz zu variieren oder bestimmte Rohstoffe von der Förderabgabe zu befreien. Bei uns in Sachsen wird darauf verzichtet „auf Grund volkswirtschaftlicher Belange“. Da Stromversorgung eine wirtschaftliche Grundlage ist, ist es durchaus legitim von den Bundesländern, bei solchen Dingen auf bestimmte Abgaben zu verzichten – immerhin könnte der Nutzen dann an anderer Stelle in der Wirtschaft entstehen. Man hat die Abgabe ja selbst erfunden, also kann man auch auf sie verzichten.
Die zweite nicht erhobene Zahlung ist die
Entrichtung eines Wasserentnahmeentgelts.
Für Sachsen habe ich dazu nichts Ausführliches gefunden, nur für Sachsen-Anhalt. Da dort aber auch Braunkohlebergbau betrieben wird (sogar mehr als bei uns), verweise ich darauf. Dort kann man sich bei den Formularen Anträge auf Ermäßigung und Befreiung laden. Es ist also kein ungewöhnlicher Vorgang, dass man davon befreit werden kann. Dafür gibt es verschiedene Gründe, z.B. Wasserversorgung, Fischzucht, Bewässerung oder Kühlwasserverwendung in Produktionsprozessen. In den Formularen sind einige ankreuzbare Bereiche angeführt, die mit Bergbau nichts zu tun haben.
Wenn man sich weiter damit befasst, zeigt sich, dass verringerte Zahlungen in dem Bereich in fast allen Bundesländern üblich sind. Und zwar immer dann, wenn es allgemein um Bergbau geht, also auch in Kies-, Ton- und ähnlichen Gruben. Das ist keine spezielle Regelung nur für Braunkohle. Niemand hat darin aber je Subventionen z.B. für Kiesgruben gesehen.
Bei Kohlestrom entstehen durch diese nicht erhobenen Zahlungen an den Staat also keine versteckten Kosten, die angeblich noch auf den Strompreis aufgeschlagen werden müssen. Es ist auch nicht so, dass die Kohle-Kraftwerksbetreiber ohne diese erlassenen Kosten nicht hätten produzieren könnten. Im Falle der Zahlungspflicht hätten die Betreiber diese zusätzlichen Ausgaben ganz einfach auf unseren Strompreis aufgeschlagen. Das Geld wird aber vom Staat gar nicht erst eingefordert, so dass auch keine Preisaufschläge entstehen.
Als Subventionierung betrachtet werden auch die
Kosten für Forschung
Forschung ist eigentlich ein allgemeiner staatlicher Auftrag. Doch wenn man das als Subvention betrachtet, dann bitte genauso auch für alle anderen Industrie- und Lebensbereiche! Dann muss z.B. jedes Wirtschaftsstudium als Subvention für den Handel gesehen werden. Forschung im Mobilitätsbereich ist ab sofort eine Subvention für Straßenbau und Autofirmen, IT-Forschung ist eine Subvention für … ja, wem berechnet man eigentlich diese Kosten als Subvention? Banken? Verwaltungen? Google, Microsoft und Amazon? Forschung im Bereich regenerativer Energie- und Speichersysteme muss jedenfalls ganz eindeutig als weitere Subvention für Ökostrom gesehen werden.
Doch enttarnt man so verstecke Kosten, die angeblich auf den Preis des Produkts aufgeschlagen werden müssten? Greenpeace behauptet das im Fall von Kohlestrom. Das ist natürlich Unsinn. Der Bürger hat diese Kosten bereits über seine Steuern bezahlt, es entstehen keine zusätzlichen versteckten Ausgaben. Öko- oder Kohlestrom wird nicht teurer, weil der Staat gleichzeitig einen Teil der Steuern für Forschung ausgibt. Würde man Forschungskosten, die man eindeutig einem Industriezweig zuordnen könnte, diesem übertragen, dann müsste man gerechterweise die Steuern um denselben Betrag senken. Niemand hätte so etwas davon. Es würde nur alles komplizierter werden.
Absurd ist, dass auch die Kosten der Braunkohlesanierung aus
Altlasten der DDR-Zeiten
zur Subvention für heutigen Braunkohlestrom erklärt werden. Aber so haben Atomkraftgegner mit dem AKW Greifswald auch schon die Subventionen für Atomstrom künstlich hochgerechnet. Dass der Bund die Kosten für die Braunkohlesanierung im Osten übernahm, lag schlicht daran, dass der ehemalige Betreiber DDR nicht mehr existierte und keine Rücklagen dafür angelegt hatte. Bei westdeutschen Braunkohlekraftwerken waren die Kosten für die Rekultivierung immer Teil des Bergbaus. Subventionen dafür gibt es nicht.
Der Klassiker unter den angeblichen Subventionen für Kohlestrom ist natürlich der
Kohlepfennig
Die Steinkohlesubvention hatte aber den Zweck, den Kohle-Bergbau zu stützen, nicht die Verbraucher, also u.a. die Kraftwerke. Das Ziel war, Großverbraucher davon abzuhalten, sich ihre Kohle billiger auf dem Weltmarkt zu kaufen. Das betraf also z.B. auch Stahlwerke. Aber weder Betreiber von Stahlwerken, noch Betreiber von Kohlekraftwerken hatten jemals einen Vorteil vom Kohlepfennig. Bestenfalls den, auch im Inland zu den günstigeren Weltmarktpreisen einkaufen zu können.
Beispiele weiterer „Subventionen“
Erwähnt werden in den genannten Quellen auch andere „Subventionen im weiteren Sinn“. In jedem dieser Fälle sollte man – der Gerechtigkeit halber – bedenken, dass man all diese Dinge dann auch für alle anderen Wirtschaftsbereiche als Subvention einstufen sollte. Da finden sich z.B. Steuervergünstigungen, erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten oder günstigere Kredite. Ja, so etwas gibt es. Aber eben nicht nur für Kraftwerke. Bereitstellung von Infrastruktur wird als Subvention gesehen. Straßenbau ist also eine Subventionierung für Kraftwerke? Wie gut, dass Techniker so ganz ohne Straßen zu den Windkraftanlagen gelangen. Vorhalten von Verwaltungsinstanzen, ergänzende Dienstleistungen wie die Erstellung von Zertifikaten und Genehmigungen oder Preisregulierungen oder Zöllen werden hier zu Subventionen, auch wenn so etwas eigentlich allgemeine Aufgaben von Verwaltungen sind. Man findet schwer berechenbare Punkte wie Gesundheitskosten und Klimaschäden. Bei Gesundheitskosten ist zu hinterfragen, ob sie auf Basis echter Krankheitsfälle berechnet wurden oder ob sie nur auf Basis von Computersimulationen entstanden. Greenpeace hatte mit dieser Methode in seiner Studie „Tod aus dem Schlot“ die Werte künstlich hochgerechnet, ohne es mit realen Angaben von Krankenkassen zu vergleichen.
Aber angenommen, diese Gesundheitskosten existieren, und dann auch in so signifikanter Höhe: Warum hat sich dann noch nie eine Krankenkasse beschwert, dass sie die Energiewirtschaft quersubventionieren muss? Und wenn es solche Kosten gibt, was ist dann mit denen, die durch Windkraftanlagen entstehen? Es gibt Menschen, die zum Arzt gehen, weil sie sich einbilden, durch Infraschall oder Elektrosmog krank zu sein. Sind deren Behandlungskosten eine Subventionierung der Wind-Energie?
Klimaschäden werden sehr vage (dafür aber bis in die fünfte Stelle mit exakten Ziffern) mit 682 – 25.329 Mio € angegeben [1, S. 46]. Aber wäre das nicht erst dann eine Subvention, wenn Kohlekraftwerke einen Vorteil gegenüber anderen CO2-Emittenten hätten? Stahlwerke, Raffinerien, Zementwerke, die Chemie-Industrie und alle anderen Firmen zahlen doch alle in gleicher Weise nichts für Klimaschäden. Wo ist da die Subvention speziell für Kohleenergie?
Eine erstaunliche Subvention ist die „Indirekte Absatzförderung durch Finanzhilfen für industrielle Ansiedlungen„. Gemeint ist damit: Wenn der Staat Industrieansiedlungen in der Nähe von Kraftwerken fördert, ist das eine Unterstützung der Kraftwerksbetreiber. Denn die können ja nun mehr Strom verkaufen. Eigentlich nicht, denn sie würden ihn ganz genauso verkaufen, wenn die Industrieansiedlung etwas weiter weg stattfindet. Dann wären aber die Verluste wegen der längeren Leitungswege höher. Industrieansiedlungen in der Nähe von Kraftwerken helfen, Energie zu sparen. Eigentlich eine gute Sache. Aber hier wird es zur Subvention erklärt. Damit ist es schlecht.
Wenn man so frei herangeht, kann man freilich überall Subventionen (er)finden. Dabei geht es auch sehr kreativ zu, wenn z.B. das Defizit der knappschaftlichen Rentenversicherung angeführt wird. Es lag 1990 zwischen -164 und +174 Mio € [1, S.50]. Minus 164 Mio € sind schon eine seltsame Subvention. Steht aber wirklich so im Text.
Zum Schluss noch die frei erfundenen Subventionen: Sie basieren immer auf der Behauptung, man müsste Kohle eigentlich aus irgendeinem Grund noch mit einem (erfundenem) Zuschlag verteuern. Da das aber bisher nie getan wurde, läge nun eine Subventionierung vor. Ein Beispiel dafür ist die Überlegung, Energieträger nach ihrem CO2-Ausstoß zu besteuern. Es ist durchaus überlegenswert, Kohle mit einer CO2-Steuer teurer zu machen. Falsch ist aber, daraus eine schon heute existierende reale Subvention abzuleiten. Die würde erst existieren, wenn eine CO2-Steuer beschlossen und Kohle dabei begünstigt würde. Argumentiert wird aber meist so, als wäre diese Subvention nicht nur schon heute existent, sondern als hätte es sie auch in den letzten Jahrzehnten bereits gegeben.
Abschließend noch – nicht, dass hier der schreckliche Verdacht entsteht, ich sei Verteidiger der Kohlekraftwerke: Nein, bin ich nicht, von mir aus können die gern und bald durch etwas Besseres ersetzt werden. Aber ich kann es nicht leiden, wenn falsche Dinge behauptet werden. Egal, über wen.
Nachtrag: Mir wurde in einer Diskussion vorgeworfen, die wichtigste Studie gar nicht beachtet zu haben – den „Subventionsbericht des Bundes“. Darin sei nicht nur eine klare Definition für „Subvention“ enthalten, man würde auch sehr viele Subventionen für Kohlekraftwerke finden. Ich solle ich einfach nach „Kohle“ suchen.
Dieser Bericht wird aller paar Jahre herausgegeben. Die aktuelle Version ist der „27. Subventionsbericht des Bundes – 2017–2020„. „Subvention“ ist darin zwar definiert, allerdings nur speziell für diesen Bericht. Für sonstige Verwendungen wird wieder darauf hingewiesen, was auch hier im Artikel steht: dass der Subventionsbegriff nicht abschließend definiert ist und unterschiedlich ausgelegt wird. Bei der Definition im Subventionsbericht wird unterschieden nach Finanzhilfen und Steuervergünstigungen. Nur bei Finanzhilfen fließt Geld vom Staat an den Empfänger. Wenn man das Dokument nach „Kohle“ (bei der Gelegenheit auch gleich noch nach „Atom“ und „Kernenergie“) durchsucht zeigt sich: Für Kohle und Atomkraftwerke sind keine solchen Subventionen angegeben. Lediglich eine Steuervergünstigung wird für Kohlekraftwerke angegeben. Das ist die Energiesteuerbegünstigung für die Stromerzeugung. Als Ziel ist angegeben: Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Klingt sinnvoll, da es die Kosten für die Kunden verringert. „Kohle“ taucht ansonsten zweimal bei „Finanzhilfen“ auf. Allerdings wieder nur für den Kohlebergbau. Wie ich schon im Artikel beschrieb, ergaben sich für die Käufer der so subventionierten Kohle keine finanziellen Vorteile.
In früheren Ausgaben des „Subventionsbericht des Bundes“ habe ich auch keine weiteren Subventionen entdeckt.
[1] 2004 Kurzstudie im Auftrag des Umweltbundesamtes „Braunkohle – ein subventionsfreier Energieträger?“ erstellt von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt Energie GmbH [2] „Umweltschädliche Subventionen in Deutschland“ Aktualisierte Ausgabe 2016
[3] Studie „Was Strom wirklich kostet“ im Auftrag von Greenpeace Energy eG und dem Bundesverband WindEnergie e.V. (BWE)
Hatte heute gerade eine Diskussion zu diesem Thema.
Tolle Übersicht und Zusammenfassung! Danke dafür!
Noch ein Hinweis zu den Gesundheitskosten:
Wenn jemand durch ein Kohlekraftwerk krank wird und dadurch früher stirbt, dann spart das erstens Rente und zweitens die Behandlung extem teurer Altersgebrechen wie Arthrose oder Demenz und natürlich auch die jahrelange Pflege.
Alt werden ist das Teuerste, was man der Gesellschaft antun kann.
Und was sagt uns das jetzt? Sind Kohlekraftwerke dadurch eine Subvention für die Krankenkassen?
Die WKA brauchen keine wirklichen Subventionen um wirtschaftlich zu sein, sie brauchen eine feste Einspeisevergütung.
Sobald sie die nicht bekommen müssen sie ihren Strom selber verkaufen.
Dummerweise ist Windstrom nur wertvoll, wenn kein Wind weht. Das nennt man auch das EE-Paradoxon, wenn genug Wind weht, werden die Strompreise negativ.
Das macht den „subventionierten“ WKA nichts aus, aber „freie“ WKA werden ihren Strom nicht profitabel los.
Dass eine Ware wertvoll wird, wenn sie knapp ist und andererseits bei Überangebot wenig einbringt oder sogar Verluste erzeugt, ist kein Paradoxon, sondern ein ganz normaler Mechanismus der Marktwirtschaft. Den gibt es bei jedem beliebigen anderen Produkt auch. Und eine feste – also marktentkoppelte – Einspeisevergütung wäre keine Subvention?
Nein, das ist natürlich keine formale Subvention für Krankenkassen, ich habe lediglich die Argumentation etwas umgekehrt/erweitert.
Die ganze Diskussion, egal, ob bei Klima, Energie oder Ernährung ist darauf verkürzt, irgendwelche Schäden zu beziffern, ohne den Nutzen oder die Ersparnis zu betrachten.
Noch ein Hinweis zum EE-Paradoxon: Der Mechanismus Angebot/Nachfrage ist bei keinem Produkt so ausgeprägt wie beim Strom bzw. so extrem innerhalb weniger Stunden.
Und das Verrückte ist: Während andere Produkte bei Überangebot vom Markt verschwinden, darf das Angebot aus Kraftwerken gar nicht unter 20GW sinken, denn sonst ist die Stabilität des Stromnetzes gefährdet.
https://www.wecf.org/de/milliarden-subventionen-fuer-braunkohle/