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Anstieg der EEG-Umlage durch stromintensive Unternehmen: Bitte nicht Ursache und Wirkung vertauschen!

StromleitungGestern veröffentlichte das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die aktualisierte Liste der in Deutschland ansässigen Unternehmen, die besondere Ausgleichsregelung EEG-Umlage in Anspruch nehmen und dadurch nur geringere Beträge zahlen müssen. Seitdem kocht die Stimmung in den Internet-Kommentaren hoch: „Diese Firmen sollte man alle boykottieren“ oder „dann sollen sie doch ins Ausland gehen“ sind häufig geäußerte Meinungen. Die Industrie wird von vielen als Schuldiger dafür eingestuft, dass unsere EEG-Umlage steigt. Und wenn man im Text des BAFA liest „die Entlastung für die begrenzten Unternehmen beträgt voraussichtlich 5,1 Mrd. Euro“, dann ist auch absehbar, wo diese fehlenden 5,1 Mrd € anschließend einkassiert werden: Bei uns. Für 2014 wird ein Umlagebetrag von 23,5 Mrd € erwartet – da werden die fehlenden  5,1 Mrd € eine spürbare Auswirkung haben.

Die Industrie als Sündenbock für unsere steigenden Kosten einzustufen, ist trotzdem falsch. Die betreffenden Unternehmen nehmen lediglich eine klar definierte Gesetzesgrundlage in Anspruch, durch die ihre Ausgaben nur geringer steigen. Es ist auch nicht so, dass diese Unternehmen von der Umlage befreit sind, wie man oft lesen kann – sie zahlen durchaus auch EEG-Umlage. Ein Betrieb mit einem Strombezug über 100 GWh/a, dessen EEG-Umlage auf 0,05 Cent/kWh begrenzt ist, kommt so immer noch auf mehr als 50.000 € im Jahr. Zum Vergleich: Der deutsche Durchschnittshaushalt zahlte 2013 etwa 177 €. Ich will nicht behaupten, dass 50.000 € für große Betriebe ein Problem darstellen sollten, Probleme sind eher bei kleineren Betrieben vorstellbar, aber grundsätzlich bestehen auch für Unternehmen solche zusätzlichen Kosten. Die Industrie hat sich das mit der Subventionierung des Ökostroms aber nicht ausgedacht – sie ist nicht Verursacher der anfallenden Zahlungen. Wer den Unternehmen die Schuld gibt, vertauscht Ursache und Wirkung.

(*Stromverbrauch 3359 kWh, EEG-Umlagebetrag je kWh 5,28 Ct)

Die Ursache liegt logischerweise bei den gesetzlichen Vorgaben, die überhaupt erst zur EEG-Umlage führen.

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