Durchgefallen im Selbsttest: Kennen Sie die Rechte und Pflichten als Radfahrer?
Auf Zeit online gibt es heute einen Test, den man als Radfahrer durchführen sollte. Mein Ergebnis hat mich etwas erschreckt. Auch wenn da mit „Herzlichen Glückwunsch“ begonnen wird, ist dieses unterdurchschnittliche Ergebnis für mich eher ein „Nicht bestanden“:
Wie man sieht, liegen meine falschen Antworten aber immerhin daran, dass ich etwas übervorsichtig heran ging. Was mir völlig neu war:
Frage 11: Dürfen Sie auf dem Fahrrad über einen Kopfhörer Musik hören?
Richtige Antwort: Ja, aber nur in einer Lautstärke, die das Gehör nicht beeinträchtigt.
Ich hatte bisher angenommen, Kopfhörer wären grundsätzlich verboten.
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Mein Gehör ist leidensfähig. Da nach dem GG alle Menschen gleich sind(ha,ha), gilt dies also auch für private Autofahrer, Fußgänger und andere Privaties. Betriebliche Vorschriften für abhängig Beschäftigte könnten was anderes aussagen. Da kann ich nur sagen: Die STVO gilt demnach nur für motorisierte Menschen. Ich als Autofahrer habe das Privileg nicht. Auch nicht an roten Ampeln, Einbahnstraßen( so ich die in die falsche Richtung befahren will) und schon gar nicht in der Fußgängerzone. Also die LALA voll aufdrehen!
Hm, ob man hier wirklich mit dem Grundgesetz kommen sollte, nach dem alle Menschen gleich sind? Dann ist fraglich, wieso (siehe Frage 12) unterschiedliche Promillegrenzen für Autofahrer (1,1) und Radfahrer (1,6) festgelegt sind. Noch seltsamer finde ich (Frage 8), dass Autofahrer nicht anhalten müssen, wenn ein Radfahrer den Zebrastreifen überquert. Wer denkt sich so etwas aus?
Kopfhörer benutze ich beim Radfahren kaum – höchstens man auf dem Elberadweg. Man hört wirklich weniger vom Straßenverkehr mit den Dingern.
Ich hatte 60% richtig. Aber auch nur, weil Du die Antwort auf die Frage mit den Ohrhörern verraten hast. Da hätte ich spontan auch geantwortet: Geht gar nicht!
Hatte auch 40% … habe „aus Solidarität“ deine verratene Frage auch falsch beantwortet und ein internes 14-Fragen-Quiz draus gemacht 😉
Witzigerweise hatte ich von den ersten 5 Fragen 4 richtig ,,,, ab dann ging’s bergab 😉
Und „5 Euro Bußgeld“ für den Papa mit dem Sohn auf’m Gepäckträger 😉 … ich dachte, für unter 20 Euro geht gar nichts im Strafkatalog 😉 … naja, wie ist das eigentlich, wenn die Mama mit dem Sohn auf’m Gepäckträger fährt 🙂