Gastbeitrag zum Bürgerentscheid Dresdner Krankenhäuser
Ich machen mal etwas Neues und veröffentliche einen Gastbeitrag. Mir hat gestern jemand einen längeren ausführlichen Kommentar zu „Dresdner Krankenhäuser und ein schwieriger Bürgerentscheid“ hinterlassen. Da Google aber (meines Wissens nach) Kommentare bei Suchanfragen gar nicht oder nur sehr weit unten im Ranking einstuft, finde ich es schade um den Text und veröffentliche ihn hier als eigenen Artikel. Der Name des Verfassers ist mir nicht bekannt, allerdings halte ich das für nebensächlich:
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Ich bin kein Dresdner, so dass ich mir ein neutrales Urteil beim bevorstehenden Bürgerentscheid erlauben kann. Zudem habe ich mit dem Management von Krankenhäusern zu tun und verfüge deshalb über das erforderliche Wissen.
Allem voran möchte ich stellen, dass die Rechtsform eines Krankenhauses nicht unbedingt Einfluss auf seine Wirtschaftlichkeit haben muss. Entscheidend sind hier andere Faktoren. Jedes Krankenhaus in Sachsen ( und in Deutschland) hat erstmal gleiche Bedingungen bei seinen Erlösen. Das Erlössystem beruht auf Fallpauschalen, die sich auf einem landeseinheitlichen Basisfallwert aufbauen. dazu gibt es einen Katalog, in dem sämtliche Diagnosen verzeichnet und mit einem Faktor bewertet sind, mit dem der Basisfallwert zu multiplizieren ist. Daraus ergibt sich ein Pauschalwert für jede Diagnose. Dieser Wert ist für jedes Krankenhaus gleich, egal ob GmbH, gGmbH, Eigenbetrieb oder kirchlicher Träger und wird dem Krankenhaus von den Krankenkassen erstattet. Dieser Wert ist also auch in Friedrichstadt und Neustadt erst mal gleich. Nun kommt es darauf an, wie wirtschaftlich man mit diesen Einnahmen umgeht. Hier liegt nun das Problem bei den beiden Dresdner Krankenhäuser. Egal in welcher Rechtsform muss hier ein Konzentrationsprozess stattfinden, in dem als erstes beide Häuser fusionieren.
Damit ist das Problem aber nicht gelöst. Es müssen auch die doppelt vorgehaltenen Fachabteilungen konzentriert werden. Zum Beispiel Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Kinderheilkunde nach Dresden Neustadt (Gründung eines Zentrums für Frauen- und Kinderheilkunde), dafür Konzentration aller chirurgischen Fächer in Friedrichstadt (Zentrum für Chirurgie). Damit werden Fachkräfte konzentriert und können effektiver eingesetzt werden. Eingespart werden können, wenn ich nur die doppelt vorgehaltenen Fachrichtungen zähle, schon mal fünf Chefärzte mit einem Jahresgehalt von ca. 150.000 € zusammen 750.000 €. Hinzu kommt noch, dass man durch Zusammenlegung der Verwaltung und der nichtmedizinischen Bereiche noch mal locker 1,5 Mio im Jahr sparen kann. Auch dies ließe sich untersetzen, würde aber hier zu weit führen. Ich nenne nur: Auslastung von Laborgeräten. Hierzu muss aber an Besitzstände herangegangen werden. In letzter Zeit waren in beiden Häusern Chefarztposten neu zu besetzen, was sehr schnell erfolgte, um Tatsachen zu schaffen. Die Kliniken wären, zumindest bis zum Ergebnis des Bürgerentscheides kommissarisch zu führen gewesen. Also einen Willen zur Fusion kann ich nicht erkennen.
Die Zusammenlegung hat zudem den Vorteil, dass die Zahl der Diagnosen allein schon durch die Klinikgröße steigt, damit auch die Fertigkeiten des Teams und dadurch wiederum die Behandlungsqualität. Zudem ist eine breitere Spezialisierung der Mitarbeiter möglich, so dass auch kompliziertere Diagnosen sicher behandelt werden können.
Ein weiterer Hemmschuh in Dresden ist das „Hereingequatsche“ des Stadtrates. Es kann nicht sein, dass die Einstellung eines Chefarztes und viele andere betriebswirtschaftliche Entscheidungen vom Stadtrat abgesegnet werden müssen und sich jeweils ein monatelanger Streit entfacht. Das hält das beste Krankenhaus nicht aus. Der künftigen Krankenhausleitung müssen, auch bei einer Entscheidung zum Eigenbetrieb, weitreichende Kompetenzen eingeräumt werden. Die Aufsicht sollte „nur noch“ einen Verwaltungsrat haben, der dem Stadtrat rechenschaftspflichtig ist. Das Krankenhaus ist sehr wohl in der Lage, hier verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen und das vor allem schneller!!!
Auch die Tarifbindung ist bei einem Eigenbetrieb nicht zwingend erforderlich. Hier gibt es die Möglichkeit von Haustarifverträgen oder Bezirkstarifverträgen, die vom TvÖD abweichen können. Also auch hier bietet der Eigenbetrieb keine 100 %ige Sicherheit, wie von einigen Parteien suggeriert wird. Bei der jetzigen Situation der Krankenhäuser wird man sicher um solche Verträge auch nicht umhinkommen bis der Personalkörper angepasst ist.
Mein Fazit: Die Krankenhäuser müssen fusioniert werden, die doppelt vorgehaltenen Fachrichtungen müssen zusammengeführt werden und der Einfluss der Stadtverwaltung incl. Legislative muss zurückgedrängt werden. Dies sind Voraussetzungen für ein wirtschaftlich arbeitendes Krankenhaus. Übrigens: Leipzig und Chemnitz haben das in der Rechtsform der gGmbH hingekriegt. Wenn in Dresden alles so weitergeht wie bisher, sind die Häuser in wenigen Jahren pleite und werden unter schlechten Rahmenbedingungen privatisiert, weil die Stadt Dresden den Versorgungsauftrag sicherstellen muss und die Politik dann keine andere Möglichkeit sieht. Die Rechtsform der Krankenhäuser ist unerheblich – die Kosten müssen in den Griff bekommen werden. Den Bürgerentscheid halte ich für ein gefährliches Hasardspiel.
Danke! Hätte ich auch so gemacht. Ich verfolgte die Diskussion mit großem Interesse. Nur dem letzten Satz des Gastbeitrags möchte ich widersprechen: Ein Hasardspiel ist nicht der demokratische Bürgerentscheid, sondern die Verunsicherungskampagne der LINKEn und der SPD.
Es ist völlig klar, dass die Interessen der Mitarbeiter (Pfleger, Ärzte, technische Dienste) vertreten werden müssen. Dafür sind aber Personalräte und Gewerkschaften zuständig.
Dass diese beiden Parteien auf so perfide Weise einen politischen Vorteil aus der Angelegenheit ziehen wollen, schockiert mich jedes Mal, wenn ich an den Plakaten vorbeigehe. Besonders die SPD-Plakate sind einer demokratischen Partei mit so langer Tradition unwürdig.
Danke für den wirklich guten Artikel, der wohl für einiges mehr an Hintergrundwissen spricht als 99% der Abstimmenden haben (einschließlich meiner Wenigkeit). Dass die Rechtsformänderung zwingende Voraussetzung für die Reformen sind, stimmt übrigens erst durch den von der Linken unter recht fragwürdigen Umständen initiierten Bürgerentscheid, da ausdrücklich der Verbleib als Eigenbetriebe im Plural erfragt wird, d.h. bei einem positiven Ausgang auch nicht zu einem Eigenbetrieb fusioniert werden kann.
Die Kampagne von SPD/Linken ist in der Tat grenzwertig, da mit den Ängsten der Bürger Politik gemacht wird, indem gebetsmühlenartig vor einer „Privatisierung“ gewarnt wird und ein Linker kürzlich auf facebook sogar davor warnte, dass Patienten künftig mit halb verheilten Wunden entlassen würden…
Die Rechtsform ist nicht ganz so unwichtig, wie hier dargestellt wird. Häuft ein Eigenbetrieb über viele Jahre Verluste an, muss der Träger (hier die Stadt Dresden) diese lt. SächsEBGes. ausgleichen.
Behält man also den status quo, dann muss die Stadt demnächst eine Menge Geld in die Krankenhäuser buttern, nur um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Da sind Investitionen in Medizintechnik o Instandhaltungskosten noch gar nicht dabei. Investitionen in den Krankenhausbau (Gebäude,…) zahlt durch das duale Finanzierungssystem in Deutschland eh der Freistaat Sachsen.
Die Betriebskosten von Krankenhäusern sind in Deutschland jedoch aus den Beiträgen der Versicherten zu begleichen. Kann ein Krankenhaus nicht mit den Mitteln leben, dann muss es reformiert werden indem die Ausgaben gesenkt, weitere Erlösquellen gefunden werden oder aber es sucht sich einen finanzkräftigen Partner. Einen Verlust durch einen Zuschuss der Stadt auszugleichen (Steuergelder!), nur weil sich einige Reformen in den Weg stellen, halte ich für unverschämt und eine nicht gerechtfertigte Doppelbelastung der Bürger.
By the way… Hat Dresden nicht in anderen Bereichen einen massiven Investitionsstau (Schulen, Kitas,…) und sollte eher dort investieren???
Ein absolut lesenswerter Beitrag!
Am Montag haben übrigens die LINKEN in einer Pressekonferenz das Gutachten vorgestellt, das von den Verwaltungsdirektoren in Auftrag gegeben wurde. Dieses Gutachten soll laut Pressemeldungen die Richtigkeit der Argumentation der Reformgegner belegen. Da es insoweit fern ab jeder Kritik der Gefälligkeit für die Reformbefürworter ist, möchte ich daraus gern einmal einige (längere) Passagen zitieren:
„Das KHDF besitzt aufgrund der Größe und des medizinischen Leistungsspektrums der Klinik die Möglichkeiten, sich als eigenständiger Klinikbetrieb (Stand alone) im Markt erfolgreich zu behaupten. Der negative Deckungsbeitrag erscheint im Verhältnis zum Umsatz unter Berücksichtigung der Umsetzung der beschriebenen operativen Handlungsebenen nachhaltig optimierbar. Der Trend im Vergleich der Jahre 2009 bis 2011 ist für das KHDF positiv.
Das KHDN besitzt aufgrund der Größe und des medizinischen Leistungsspektrums der Klinik nicht die Möglichkeit, sich als eigenständiger Klinikbetrieb (Stand alone) dauerhaft im Markt erfolgreich zu behaupten. Der negative Deckungsbeitrag erscheint im Verhältnis zum Umsatz unter Berücksichtigung der Umsetzung der beschriebenen operativen Handlungsebenen nicht vollumfänglich optimierbar.
Trotz dieser unterschiedlichen Voraussetzungen ist das Eingehen einer strategischen Partnerschaft für beide Kliniken sinnvoll und erfolgversprechend. (…) Bedeutsamer ist die Option, medizinische Leistungsangebote derart aufeinander abzustimmen, dass ausgewählte Leistungen auch nur an einem Standort erbracht werden. Das reduziert unnötige Doppelvorhaltungen und dient der Qualitätsverbesserung (…). (…)
Maßgebliches Ziel einer solchen strategischen Partnerschaft muss es sein, zusätzliche Marktanteile in Dresden und Umgebung zu gewinnen. Daher sollte ein strategischer Partner auch im Versorgungsgebiet Dresden stationäre medizinische Leistungen anbieten. Die geographische Lage der beiden kommunalen Kliniken auf jeweils einer Elbseite ist für die Generierung zusätzlicher Marktanteile idealtypisch.
4. Handlungsempfehlungen
Eine wesentliche strategische Handlungsebene ist eine klare Aufgaben- und Kompetenzabgrenzung zwischen Aufsichtsorgan und der Geschäftsführung der Klinik. Die Überführung in eine privatrechtliche Gesellschaftsstruktur der Klinik ist unseres Erachtens dabei förderlich, aber nicht zwingend geboten. Essentiell wichtig ist jedoch die Festlegung der Verantwortungs- und Entscheidungsoption für den klinisch Verantwortlichen in Form einer Geschäftsordnung.
Die bisherige Form der Betriebsführung durch ein gleichberechtigtes Krankenhausdirektorium halten wir für nicht mehr zeitgemäß. Die Übertragung von Kompetenzen sollte durch den Träger an eine entsprechend autorisierte Funktion (z.B. Geschäftsführung) erfolgen. Ausschließlich diese Person ist gegenüber dem Träger rechenschaftspflichtig und verantwortet das gesamte operative Geschehen der Klinik (vgl. Forschungsstudie „Das erfolgreiche kommunale Krankenhaus, DKI e. V. 2010).
Auf der Basis einer solchen Kompetenzneuordnung und unter Beachtung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation der Häuser erscheint es geboten, umgehend, unabhängig von der Gesellschaftsform, ein ökonomisch tragfähiges medizinisches Konzept, sowie einen Integrations- und Investitionsplan für die beiden Kliniken im Vorfeld einer Zusammenführung zu erarbeiten.
Darüber hinaus ist eine Konzentration der Entscheidungskompetenz für die Steuerung und Umsetzung der avisierten Veränderungsprozesse (Kostenreduktion) notwendig.
Der Verkauf des KHDN oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen ist nur dann geboten, wenn eine strategische. Partnerschaft mit einer kommunalen Einrichtung nicht realisierbar ist.
Ein Verkauf des KHDF oder die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen halten wir für
nicht geboten.“
Wie man angesichts der Fakten, die selbst die „eigene Seite“ auflistet, ernsthaft die Festschreibung des Status Quo für mindestens drei Jahre fordern kann, ist mir schleierhaft. Die Antworten, die mir dazu einfallen, sind nicht sehr schmeichelhaft.
@andreas herrmann: eine bewunderswert zähe lüge, wir befürworter wöllten den status quo für drei jahre festschreiben. aber der kernsatz des gutachtens lautet: „Die Überführung in eine privatrechtliche Gesellschaftsstruktur der Klinik ist unseres Erachtens dabei förderlich, aber nicht zwingend geboten.“ wie man diesen satz überlesen kann, ist mir schleierhaft. die antworten, die mir dazu einfallen, sind wenig schmeichelhaft.
und nun fragen sie einzelne veränderungsschritte ab, und ich sage ihnen, wie das bei eigenbetrieben gehen könnte. auf!
Hallo Frank, vielen Dank für die Korrekturen, ich hatte gestern einfach zu schnell auf senden gedrückt. Ich hätte gar nicht gedacht, dass mein Beitrag solche Diskussion auslöst. Ich wollte einfach mal die Ausgangslage feststellen und habe da manches etwas vereinfacht. Über Krankenhausfinanzierung könnte man abendfüllend schreiben. Mit den Investitionen hat Elbflorentiner natürlich recht. Fakt ist aber, wie das Gutachten auch feststellt, dass Friedrichstadt die Situation noch allein reißen kann. Das Defizit ist im Vergleich zum Budget (Einnahmen aus Krankenhausleistungen) sicher überschaubar. Bei Neustadt ist das komplizierter. Hier muss man auch die Dresdener Krankenhauslandschaft mit in Betracht ziehen. Dresden hat sechs Krankenhäuser (Friedrichstadt, Neustadt, Uniklinik, Diakonissenkrankenhaus, Josephstift und St. Marien, Fachkrankenhaus für Psych. und Neurologie, bei der weiteren Betrachtung nicht so von Belang). Auch im Umland befinden sich einige gut aufgestellte Kreiskrankenhäuser, die in die Stadt ausstrahlen. Die konfessionellen Häuser haben in Dresden immer schon eine Stammklientel, die deren Auslastung sicherstellt. Friedrichstadt, als Haus der Schwerpunktversorgung, bietet Spezialabteilungen, die eine Auslastung garantieren. Große Schritte nach vorn hat die Uniklinik, ein Haus der Maximalversorgung, gemacht. Hier wird Medizin auf höchstem Niveau mit auch sehr guten Bedingungen für die Patienten angeboten. Neben diesen Häusern hat Neustadt als Krankenhaus der Regelversorgung einfach zu kämpfen. Der „moderne“ Patient lässt sich nicht einfach in irgendein Krankenhaus einweisen, er informiert sich sehr wohl über Leistungsspektrum, Qualität (die Qualitätsberichte der Krankenhäuser stehen im Internet) und Unterkunft. Hier wird Neustadt von den anderen Kliniken der Region ausgestochen. Deshalb nochmal mein Fazit: die beiden Städtischen Kliniken, aber besonders Neustadt, haben nur gemeisam eine Chance. Eine Wartefrist von drei Jahren kann da schon zuviel sein (vgl. Elbflorentiner, Zuschüsse aus Steuermitteln, wer kann sagen, wie lange das ein Stadtrat mitträgt). So nun Schluss mit meinen Belehrungen. Schauen wir was der Bürgerentscheid bringt. Ich muss zum Glück nicht mit stimmen, da ich kein Dresdner bin, sondern im Umland wohne.
Hinter den Satz »Die Überführung in eine privatrechtliche Gesellschaftsstruktur der Klinik ist unseres Erachtens dabei förderlich.« muss man einen Punkt setzen, weil diese beiden Krankenhäuser alles Förderliche dringend brauchen.
Die Rechtsform »Eigenbetrieb« gibt es überhaupt nur noch für 5% der kommunalen Krankenhäuser in ganz Deutschland.
Es gibt andere Aussagen in den wenigen bekannt gewordenen Sätzen des Gutachtens, die meines Erachtens nur eine Antwort zulassen: NEIN.
Und selbst wenn dieses Gutachten nicht mehr an die Öffentlichkeit gekommen wäre: Die Kampagne der beiden JA-sagenden Parteien SPD und LINKE ist derart penetrant und inakzeptabel, dass man allein deshalb aus Prinzip dagegen sein muss.
Ich habe soeben die heute hier eingehenden Links angesehen und bin dadurch auf diese Diskussion gestoßen, die auch einige interessante Details enthält. U.a. erwähnt dort jemand: “ … hier in Berlin wurden ehemalige große Krankenhäuser in die Vivantes GmbH umgewandelt. Beschwerden hört man meines Wissens nicht. Verkauft werden soll die Vivantes GmbH auch nicht, sie bleibt 100% im Eigentum des Senates Berlin. Die Charité wurde zwar nicht verkauft, hat aber jetzt einen Haustarifvertrag. Schlechter ist der nicht.“
Ganz kann ich es doch nicht lassen: steuerlich gesehen sind gGmbh und Eigenbeetrieb fast daselbe. Beide zahlen keine Körperschaftssteuer. Der „Vorteil“ der gGmbH liegt für den Krankenhausträger darin, dass er nicht an irgendein Eigenbetriebsgesetz gebunden ist und notfalls die gGmbH in Konkurs gehen lassen kann, um dann unter neuen Bedingungen neu anzufangen. Auch haben die meisten Landkreise (auch im Westen) diese Form der indirekten Privatisierung gewählt, um dem Eigenbetriebsgesetz zu entgehen und insbesondere der Legislative. Eine echte Privatisierung ist das meist nicht. In den Gesellschafterverträgen ist meist schon die Handschrift der Gewerkschaften zu erkennen. Auch Leipzig und Chemnitz sind diesen Weg gegangen.
Eine echte Privatisierung wäre ein Verkauf an Helios, Rhön, Asklepios , wie z.B. im Landkreis Pirna. Jetzt ist aber wirklich Schluss.
Noch das, Berlin hat das, trotz seiner „Armut“ mit Vivantes super gelöst. Auch das kann sich DD als Beispiel nehmen….
@ stefanolix: Es gibt endlos viele peinliche FDP-Kampagnen, also schweig stille! Es haben auch alle mittlerweile verstanden, was Du kritisierst.
Ich stimme deshalb mit Ja, weil es besagtes Konzept des Zusammengehens nicht gibt. Daran ändert auch eine gGmbH nichts.Wie so oft in Dresden ist es die provinzielle Politik, die aus jeder notwendigen Entscheidung einen Kampf zwischen Gut und Böse macht. Auf sachlicher Ebene geht in dieser Stadt einfach nichts.
Da erhalte ich doch lieber erst einmal den Status quo, als dass ich dafür stimme, sich in ein neues Abenteuer zu stürzen.