Gar nicht so neu: Handel von Meldeämtern mit Bürgerdaten
Gestern herrschte wieder große Aufregung im Netz: Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (MeldFortG) der Bundesregierung soll es Meldeämtern erlauben, Daten der Bürger zu verkaufen. Logischerweise lehnen das nahezu alle ab. Wenn man die vielen Kommentare auf Google+ und Facebook zum neuen Melderecht überfliegt, zeigt sich leider: All diese Leute haben lediglich bis heute nie bemerkt, dass es das schon lange gibt. Die Kommunen verkaufen schon seit Jahren Daten wie Namen, Titel und Anschrift an Firmen, z.B. an Direktmarketingunternehmen. Das weiß nur kaum jemand, denn diese Information wird alles andere als mit großem Aufwand an uns Bürger übermittelt.
Wenn man allerdings davon weiß, kann man Widerspruch dagegen einlegen. Dazu müsste man lediglich noch das passende Fachwort „Übermittlungssperre“ kennen, dann würde man tatsächlich alle Informationen dazu auf der Internetseite seiner Stadtverwaltung finden. Für mich als Bewohner Dresdens ist das diese Seite. Ich denke nicht, dass sie sehr oft aufgerufen wird.
Ich finde allerdings nicht, dass jetzt alles viel schlimmer wird. Ganz im Gegenteil.
Wenn man hört, dass ein Meldeamt Daten verkauft, muss man nicht pauschal in Panik verfallen. Ein Meldeamt ist nun einmal unter anderem auch dafür da, unter bestimmten Umständen Daten weiterzugeben. Da eine solche Melderegisterauskunft grundsätzlich kostenpflichtig ist, könnte man das auch immer als „Verkauf“ bezeichnen. Melderegisterauskünfte müssen noch nicht einmal etwas schlimmes sein – es könnte dabei z.B. um die Ermittlung der Adresse eines Bürgers gehen, der geerbt hat.
Schön wäre allerdings, wenn der Bürger auf eventuelle Datenweitergaben hingewiesen würde und wenn er besser beeinflussen könnte, wem was weitergegeben wird. Das sollte durch das neue Gesetz besser werden. Meldedaten sollten nur noch dann weitergegeben werden, wenn der Bürger dem ausdrücklich zugestimmt hat – eine einfache und logisch erscheinende Regelung. Das scheitert nun an CDU & FDP. Angeblich haben sie dem Druck der bereits erwähnten Direktmarketingunternehmen, Adresshändlern und Inkassofirmen nachgegeben. Auf den Internetseiten von CDU & FDP ist nichts zu dem Thema zu finden, obwohl das ein pfiffiger Weg gewesen wäre, Missverständnisse auszuräumen, falls es doch nachvollziehbarere Gründe gegeben haben sollte. Selbst schuld … dann bleibt uns solange nur der Lobbyismus-Verdacht.
Aber wieso sehe ich trotzdem eine Verbesserung, obwohl „Datenschützer entsetzt“ sind, wenn man der Presse glauben darf? Weil im „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (MeldFortG) steht:
„Die betroffene Person hat das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu den in Satz 2 genannten Zwecken zu widersprechen; sie ist auf dieses Recht bei der Anmeldung nach § 17 Absatz 1 sowie einmal jährlich durch ortsübliche Bekanntmachung hinzuweisen.“
Na also! Ab dem Inkrafttreten wird man endlich einmal darauf hingewiesen! Das ist schon eine Verbesserung. Andrea Nahles (SPD) wies allerdings darauf hin, dass es trotzdem eine deutliche Verschlechterung ergeben wird:
„Mit den vorliegenden Änderungen werden die Regeln zur Verwendung von Daten aus Melderegisterauskünften und die bisher geplanten Regelungen zur Zweckbindung sowie zum Widerspruch gegen die Verwendung für Werbung und Adresshandel völlig ausgehebelt. Der Widerspruch soll nämlich nicht gelten, wenn „die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden“. Das macht sogar die Widerspruchsregelung weitgehend wirkungslos. Da man für die Melderegisterauskunft immer bereits vorhandene Daten benötigt, wird es sich stets um eine Bestätigung oder Berichtigung vorhandener Daten handeln. Das ist ein dramatischer Rückfall sogar hinter die Regelungen der bisherigen Gesetzeslage.“
Es geht um folgende Passage des Gesetzes:
„Es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden,
1. ohne dass ein solcher Zweck gemäß Absatz 1 Satz 2 bei der Anfrage angegeben wurde, oder
2. wenn die betroffene Person gegen die Übermittlung für jeweils diesen Zweck Widerspruch eingelegt hat.
Dies gilt nicht, wenn die Daten ausschließlich zur Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten verwendet werden.“
Hat Frau Nahles Recht mit ihrer Warnung? Oder übertreibt sie? Das würde ich jetzt einfach mal zur Diskussion stellen. Benötigt man für die Melderegisterauskunft wirklich immer bereits vorhandene Daten? Ich habe davon keine Ahnung. Dass man künftig regelmäßig auf das Widerspruchsrecht hingewiesen werden soll, empfinde ich trotzdem als Verbesserung.
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Kleiner Nachtrag: In den beiden sozialen Netzwerken ist die Aufregung von gestern bereits wieder verebbt. Scheint also doch nicht so schlimm gewesen zu sein. Oder ein paar lustige Katzenfotos hatten bald die größere Aufmerksamkeit…
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Quellen:
„Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (MeldFortG), Entwurf, 16.11.2011
„Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (MeldFortG), aktuelle Fassung, 27.06.2012
Grundlegende Informationen dazu: „Entwurf eines Bundesmeldegesetzes“, BMI
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Kommentare zu diesem Artikel auf Google+ und Facebook und der Facebook-Gruppe „Stoppt das neue Meldegesetz“
Fehlt im Absatz vor dem kleinen Nachtrag nicht das Wort „keine“ vor „Ahnung“. Ich will Dir ja jetzt nicht zu nahe treten, aber sonst erschliesst sich mir der Kontext nicht ganz… 😉
Ich wollte damit nur die Aufmerksamkeit der Leser testen 😉
Nein, die Aussage „ich habe davon Ahnung“ wäre tatsächlich ziemlicher Blödsinn gewesen. Ich hatte jetzt selbst beim Lesen dieses Satzes viel Spaß. Danke für den Hinweis, ich habe es korrigiert.
Die Aufregung über das neue Meldegesetz ist doch nichts als ein Sommerlochthema und ein geschicktes Ablenkungsmanöver, angesichts der wirtschaftlichen Probleme in Europa.
An diesem Gesetz wird sich nichts ändern. Es wurde schließlich im Interesse der weiteren Sicherstellung der unabhängigen und objektiven (hust, hust) Berichterstattung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet. Oder wie sonst soll die GEZ ab 2013 festellen, daß du dort wohnst, wo du wirklich wohnst? Du könntest Dir ja die großartigen Leistungen (hust, hust) von ARD und ZDF erschleichen, indem Du dich einfach wieder bei deinen Eltern anmeldest. Und dann wäre schon ein Haushalt weniger zum Abzocken da. „Und wenn das nun jeder machen würde, hä?“
Da ist es natürlich besser, die GEZ benutzt das Melderegister als hauseigene Stasidatei. Das ist auch für andere Behörden nützlich. für die Kindergeldstelle z.B., oder für das Jugendamt. Willst Du, daß noch mehr Kinder sterben?
(Mit dieser Argumentation sollte ich in die Politik gehen 🙂 )
Dresden nimmt pro Jahr etwa 400.000 € mit dem Verkauf von Meldedaten ein. (Quelle: Antwort des Finanzbürgermeisters auf Anfrage eines Bürgers. Auch ersichtlich im aktuellen Doppelhaushalt 2011/12)
Eine Zahl in der Größenordnung hatte ich – glaube ich zumindest – auch mal irgendwo gehört. Die Frage, die sich mir stellt ist: Sind das nur “Verkäufe” an Werbe-Firmen (u.ä.) oder ist das die Einnahme, die durch alle Herausgaben von Adressen erfolgte (also an alle möglichen Personen, Behörden und sonstige Firmen). Es gibt ja durchaus auch ganz banale Gründe, weshalb Adressen benötigt werden. Wie gliedert sich das auf? Wie hoch ist der Anteil von Datenherausgaben an Adressbuchverlage, Direktmarketingunternehmen u.ä.? Wenn ich mir die Gebührensätze für das Melderecht ansehe und im Durchschnitt mal 5 € pro Auskunft ansetze, dann sind das pro Jahr bei 400.000 € gerade mal 80.000 Auskünfte. Dresden hat 500.000 Einwohner. Okay, über die Jahre hinweg hat man dann möglicherweise trotzdem alle Dresdner an die Werbeindustrie verkauft. Tritt die Stadt dabei aber aktiv an Adressbuchverlage und Direktmarketingunternehmen heran: Hey, kauft unsere Bürgerdaten!, oder ist die Stadt da passiv und reagiert nur auf Anfragen? Als Verkauf würde ich mehr das erste betrachten. Und wie schon erwähnt: Ein „Verkauf“ ist in dem Fall eigentlich nur die Erhebung der üblichen Bearbeitungsgebühren. Meldeämter (bei uns Bürgerbüros) sind ja nun einmal auch dazu da, solche Auskünfte zu geben. Sollen sie es etwa kostenlos machen? Eine Gebühr ist ja eigentlich schon eine erste abschreckende Maßnahme, um zu vielen Abfragen vorzubeugen.
Wenn man die Erhebung der allgemeinen Bearbeitungsgebühren als Verkauf betrachtet, dann hat das dieselbe Qualität, als würde man die Bearbeitungsgebühren für die Erstellung eines Personalausweises als Verkauf einstufen. „Dresden nimmt jährlich soundsoviel tausend € durch den Verkauf von Ausweisen ein! Schlimm!“ Nein, das wäre gar nicht schlimm, sondern völlig in Ordnung.
Mir geht es nicht darum, hier eventuelle Dinge zu verharmlosen, aber mich nervt diese momentane Hysterie ein wenig. Ich z.B. bekomme absolut keine Direktwerbung, obwohl ich weiß, dass Dresden schon seit Jahren diese angebliche Praxis hat, Meldedaten an Direktwerber usw. zu “verkaufen”. Ich hätte schon seit Jahren Widerspruch einlegen können. Habe ich nicht getan (aus Faulheit und wegen mangelnder Paranoia) und ich erhalte trotzdem keine Werbung. Vielleicht liegt es tatsächlich eher daran, dass ich weder Gewinnspiele mitmache, mir keine Rabattmarken aufschwatzen ließ und bei Einkäufen, bei denen nach meiner Adresse (oder PLZ) gefragt wird, grundsätzlich (nur so aus Spaß) falsche Angeben mache.
Auf dem Deutschlandfunk kam heute dieses Interview: „Es geht nicht um die Werbewirtschaft – CSU-Innenexperte Hans-Peter Uhl verteidigt das umstrittenes Meldegesetz“. Da ich mich immer für Gegenpositionen interessiere, fand ich das recht interessant. Klingt aus meiner Sicht recht nachvollziehbar, was Herr Uhl da sagte. Gut wäre allerdings noch gewesen, wenn die Interviewerin gefragt hätten, wie es zu dieser Ausnahmeregelung §44, Abs.4 gekommen ist, die ja das Widerspruchsrecht in der beschriebenen Weise einschränkt.
Gerade frisch hereingekommen: DNN – 106.820 Euro nimmt Dresden durch Meldedaten ein – bisher kein Verkauf an Adresshändler
„Dresden. Die Dresdner Stadtverwaltung hat im Jahr 2011 insgesamt 106.820,66 Euro mit dem Verkauf von Meldedaten verdient. Dies bestätigte Stadtsprecherin Anke Hoffmann auf Anfrage von DNN-Online. „Von den 126.400 Melderegisterauskünften waren 34.363 kostenpflichtige an Privatpersonen. Die Gesamteinnahmen für die kostenpflichtigen Auskünfte betragen 106.820,66 Euro“, so Hoffmann. (…)“
Im aktuellen Doppelhaushalt sehe ich 65.000 geplante Melderegisterauskünfte. Das bedeutet aber nicht, dass die Stadt damit einen bestimmten Betrag einnehmen muss, denn diese Auskünfte kosten ja unterschiedlich viel Geld und die Einnahmen sind auch kaum planbar.
Es steht in der DNN auch nicht geschrieben, welche Kosten auf diese Auskünfte umgelegt wurden und ob damit überhaupt ein Gewinn gemacht wurde. Momentan tappen wir noch ganz schön im Halbdunkel 😉